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Ankauf von Vollstreckungsbescheiden / Urteilen | Vorgehensweise & Procedere | Abtretungserklärung | Genehmigung nach § 727 ZPO


Ankauf von Vollstreckungsbescheiden



Ich kaufe Ihre Vollstreckungsbescheide und Urteile
gegenüber Schuldner/Innen auf.



Sie sind im Besitz eines Vollstreckungsbescheides oder eines Urteils aus monetären / finanziellen Forderungen?
Sehen Sie keine Möglichkeit den Vollstreckungsbescheid oder das Urteil zu liquidieren?
Stellt sich heraus, dass der Schuldner/die Schulderin nicht zahlungsfähig ist?


Dann treten Sie Ihren Vollstreckungsbescheid an mich ab.



Gegen eine Gebühr erwerbe ich Ihren Vollstreckungsbescheid oder Ihr Urteil als Gläubiger/In gegenüber dem Schuldner/der Schuldnerin.
Je nach Liquidierungsaussicht variiert die mögliche Vergütung für Ihren Vollstreckungsbescheid oder Ihr Urteil.



staatlich geprüfter Betriebswirt
Mathias Kowalczyk
Kampstraße 2 A
Eingang im Innenhof
44579 Castrop-Rauxel
Deutschland


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